10.06.2014
Einen Tagesausflug in die Großstadt mit dem Auto oder doch eine Woche Urlaub auf Mallorca. Aber was soll man machen, wenn man einen Hund hat? Viele Leute nehmem Ihren Hund einfach mit in den Urlaub. Dabei ist einiges zu beachten, denn auch Ihr Hund braucht entsprechende Hundereiseartikel sowie bestimmte Vorkehrungen müssen vorher getroffen werden.
Sie sind sehr auf ihr „Menschenrudel“ fixiert und leiden entsprechend unter einer Trennung. Hunde sind flexibel, was die Art der Reise angeht, fahren meistens gerne im Auto mit und auch eine nicht zu lange Flugreise ist in der Regel kein Problem. „Bei sehr alten, kranken oder ängstlichen Hunden sollte man eine Mitnahme in den Urlaub jedoch gut überlegen, da eine Reise für diese Tiere zu belastend sein kann“, sagt Ursula Bauer von aktion tier.
Grundsätzlich sollte bei der Mitnahme von Hunden immer vorher geklärt werden, ob das Tier in der gebuchten oder geplanten Unterkunft (Hotel, Ferienwohnung, Campingplatz) erwünscht ist. In vielen Hotels und Pensionen sind Hunde nicht erlaubt oder nur mit einem Aufpreis gestattet.
Damit die Reise auch für Ihren Vierbeiner zum Vergnügen wird, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Bei der Mitnahme im Auto ist folgendes zu beachten:
Ein Hund muss zumindest in Deutschland gemäß der hiesigen Straßenverkehrsordnung wie eine Ladung gesichert sein, d.h. er muss beim Transport auf der Rückbank mit einem speziellen Gurt angegurtet werden. Ist der Kofferraum nur durch die Rückbank vom Fahrerraum getrennt, muss der im Kofferraum transportierte Hund entweder in einer geeignet großen Box sitzen oder es muss ein Netz zwischen Kofferraum und Fahrerraum gespannt sein. Diese Vorschriften sind sinnvoll, da sie sowohl den Hund als auch die Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung vor Verletzungen schützen und sollten daher auch im Ausland praktiziert werden.
Das Auto sollte über eine Klimaanlage verfügen, damit es dem Hund nicht zu warm wird. Offene Fenster während der Fahrt sollten vermieden werden. Hunde stecken den Kopf gerne heraus und können dann leicht eine Bindehaut- oder Ohrenentzündung bekommen.
Es sollte während der Fahrt mindestens alle 2 Stunden eine Pause eingelegt werden, in der sich der Hund draußen bewegen und sein Geschäft verrichten kann. In den Pausen sollte er auch Wasser zum Trinken erhalten. Vor und während der Reise sollte der Hund nur sehr wenig Futter bekommen. Manchen Hunden wird beim Autofahren übel. Vor allem, wenn der Magen voll ist.
Grundsätzlich sollte man den Hund im Sommer niemals im Auto allein lassen. Im Wageninnern kann die Temperatur innerhalb von Minuten auf 70 Grad ansteigen und der Hund einen lebensbedrohlichen Hitzschlag erleiden.Bei der Mitnahme im Flugzeug sollte man sich immer im Vorfeld bei der jeweiligen Fluggesellschaft informieren. Hinsichtlich der Größe der Box für einen Transport im Frachtraum gibt es hier oft unterschiedliche Bestimmungen. Die Box muss immer der Größe des Hundes angepasst sein. Das Tier muss sich darin aufrichten und umdrehen können. Zu große Boxen für einen Minihund sind jedoch aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr auch nicht zulässig. Daher immer vorher fragen. Zum Teil kann man eine geeignete Box bei der Fluggesellschaft mieten. Unruhigen Hunden kann man vor dem Antritt einer Flugreise in Absprache mit dem Tierarzt ein leichtes Beruhigungsmittel verabreichen. Sehr kleine Hunde darf man häufig auch als „Handgepäck“ im Passagierraum mitnehmen.
Bei Auslandsreisen ist Folgendes zu beachten:
Bei Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierpass erforderlich. Die Tollwutimpfung muss gültig und der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Grundsätzlich darf man Hunde, die jünger als 3 Monate sind, nicht ins EU-Ausland mitnehmen, da sie noch keine gültige Tollwutimpfung haben.
Man sollte sich grundsätzlich mehrere Monate vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland informieren. Manche Länder haben spezielle Bestimmungen. So herrscht zum Beispiel in Österreich in den Innenstädten Maulkorbpflicht und in Italien müssen Leine und Maulkorb zumindest mitgeführt werden. Auch die Halter sogenannter „Kampfhunde“ müssen sich gut informieren. So ist beispielsweise in Frankreich die Einreise mit Hunden der Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa Inu verboten. Auch die Bestimmungen für die Wiedereinreise aus speziellen Ländern nach Deutschland sollte beachtet werden.
Grundsätzlich sollte der Hund nicht nur gegen Tollwut, sondern auch gegen die häufig vorkommenden Krankheiten wie Parvovirose, Staupe, Leptospirose und Zwingerhusten geimpft sein. Gerade im Ausland sind viele einheimische Hunde nicht geimpft und krank und können daher bei Kontakt diese Krankheiten übertragen. Bei Reisen in den Süden empfiehlt sich zusätzlich eine Impfung gegen die häufig vorkommenden Mittelmeerkrankheiten wie Leishmaniose, Herzwürmer, Ehrlichiose und Babesiose. Ein Präparat gegen Zecken, Flöhe und andere „Krabbelgeister“ sollte ebenfalls verabreicht werden, da diese Parasiten häufig Krankheiten übertragen. Zu empfehlen sind hier bis zu 4 Wochen wirksame Spot-on-Präparate, welche auf die Hundehaut aufgetragen werden.
Pressemitteilung – aktion tier e.V.
Hundereiseartikel für unterwegs
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